"Runder Tisch Bayern: Sozial- und Umweltstandards bei Unternehmen":
Globalisierung bietet Chancen für Wachstum, Beschäftigung und Einkommen. Gleichzeitig können viele Menschen an den positiven Entwicklungen der Globalisierung nicht teilhaben und verfügen über keine - menschenwürdige - Arbeit. Globalisierung führt nicht von sich aus zu einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Entwicklung. Globalisierung bedarf insofern der aktiven politischen Gestaltung und hat dabei den stetigen Bedeutungsverlust nationalstaatlicher Regelungen und den zunehmenden Einfluss (multinationaler) Unternehmen zu berücksichtigen. Die Diskussion über die Verantwortung von Unternehmen gewinnt an Dynamik. Eine wachsende Zahl von VerbraucherInnen meidet in ihrem Konsumverhalten Unternehmen, die Sozial- und Umweltstandards nur unzureichend beachten.
Der Runde Tisch wird gefördert von der Bayerischen Staatskanzlei, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sowie aus Mitteln der bayerischen (Erz-)Diözesen.
In Deutschland steigt die Zahl der Unternehmen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und freiwilliges, gesellschaftliches Engagement in ihre Unternehmensstrategie integrieren. Diese gesellschaftliche Verantwortung will die Bundesregierung fördern. Die Internetseite www.csr-in-deutschland.de informiert über Grundlagen von CSR, internationale Leitsätze und Instrumente sowie über Handlungsfelder und Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Zusammenhang.
Auf europäischer Ebene fand am 13. Dezember 2023 der sogenannte „Trilog“ statt: Europäisches Parlament, Kommission und Rat verhandelten über das „Europäische Lieferkettengesetz“. Die vorläufige Einigung über die Verabschiedung der EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit ist zu begrüßen (wenn auch der Finanzsektor in wichtigen Bereichen leider nicht einbezogen wurde). Damit könnten sich künftig Menschen, deren Rechte verletzt wurden, sowohl in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Verstöße der unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschweren als auch vor Zivilgerichten klagen. Weitere Infos / Einschätzungen bei der bundesweiten Initiative Lieferkettengesetz: https://lieferkettengesetz.de/2023/12/15/einigung-zum-eu-lieferkettengesetz-was-kommt-da-auf-uns-zu/
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind ca. 28 Millionen Menschen weltweit in Zwangsarbeit. Das EU-Parlament hat Initiaitven zur Bekämpfung von Zwangsarbeit ergriffen und die Einführung eines Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit gefordert. Die EU-Kommission griff diese Initiative auf und hat am 14.9.2022 einen Gesetzesvorschlag präsentiert.
Die EU-Kommission hat am 23.2.2022 ihren Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vorgestellt. Dazu erklärte Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“: „Mit diesem Entwurf legt die EU endlich den Grundstein für weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen. Für den großen Wurf müsste die EU aber die heißen Eisen konsequenter anfassen: Sorgfaltspflichten nicht nur für ein Prozent der Unternehmen. Klare klimabezogene Pflichten in der Lieferkette. Und eine Haftungsregelung ohne Schlupflöcher, die endlich Gerechtigkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen schafft." Weitere Infos siehe www.lieferkettengesetz.de
Eine am 25. Februar 2020 vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut Studie halten 70 Prozent der UnternehmensvertreterInnen, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Weitere Infos siehe hier.
Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft. Aktualisiertes Positionspapier der Treaty Alliance Deutschland zum UN-Treaty-Prozess zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen - Download hier.
Die Global Reporting Initiative (GRI) und der United Nations Global Compact haben eine neue Publikation veröffentlicht: "Integration the SDGs into Corporate Reporting: A Practical Guide". Der Leitfaden soll einen standardisierten Rahmen für die Berichterstattung zu den Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten auf die SDGs leisten. Weitere Infos hier.
Die OECD lancierte im Juni 2018 einen Leitfaden zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Dilligence). Ein paar Tage später veröffentlichten die deutschen Wirtschaftsverbände den "Berliner CSR-Konsens". Germanwatch kommentiert jeweils:
Warum braucht es ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten? Welche konkreten Inhalte und Regulierungen sollte es beinhalten? Welche Verantwortung trägt die Bundesregierung für das Gelingen des Prozesses? Ein Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen hat sich hierzu positioniert: „Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft“
Die Europäische Kommission hat am 26. Juni 2017 Leitlinien für die Offenlegung von Umwelt- und Sozialangaben verabschiedet. Diese werden es Unternehmen erleichtern, relevante nichtfinanzielle Informationen auf vergleichbare Art und Weise offenzulegen. Ziel ist die Förderung der Transparenz und der Leistungsfähigkeit von Unternehmen sowie eines nachhaltigeren Ansatzes in ihrem Verhalten.
Mit der Verabschiedung der Leitlinien werden die bestehenden EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Berichterstattung ergänzt - vor allem die Richtlinie 2014/95/EU. Es geht darum, wie Unternehmen Angaben über Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Die Meldung der Europäischen Kommission siehe hier.
129 Mitglieder des Textilbündnisses haben konkrete Maßnahmepläne zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards eingereicht. Damit bekennen sich nach Angaben des Textilbündnisses 50% des deutschen Textileinzelhandels zu besseren Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Externe ExpertInnen überprüfen die Fortschritte jährlich. Für das Jahr 2017 haben sich Bündnismitglieder mehr als 1.500 Maßnahmen vorgenommen, die im Rahmen der vom Bündnis vorgegebenen Ziele zu konkreten Verbesserungen führen sollen. Sie beziehen sich auf Themen wie existenzsichernde Löhne, die Bekämpfung von Kinderarbeit, die Vermeidung gesundheitsschädlicher Chemikalien oder auch die nachhaltige Wassernutzung im Baumwollanbau.
Das Bündnis folgt dem Prinzip der prozesshaften Verbindlichkeit: Der Beitritt zum Textilbündnis ist freiwillig – die Einreichung von Maßnahmenplänen verbindlich. Gut 40 Mitglieder haben das Bündnis deshalb seit Ende 2016 verlassen oder wurden ausgeschlossen, weil sie keinen Maßnahmenplan eingereicht haben. Aktuell hat das Bündnis 148 Mitglieder: hierzu zählen auch beratende Mitglieder, die als solche keine Maßnahmenpläne erstellen müssen sowie Neumitglieder, die der Umsetzungspflicht erst 2018 unterliegen. Die Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen in allen drei Bereichen ist für die Mitglieder verbindlich. Über 80 Prozent der Mitglieder haben diese Anforderungen auf Anhieb erfüllt. Ab 2018 ist die Veröffentlichung der Maßnahmenpläne Pflicht. In diesem Jahr haben sich bereits über 30 Mitglieder einer freiwilligen Veröffentlichung zugestimmt. Weitere Infos: www.textilbuendnis.com
Große Unternehmen müssen seit 1.1.2017 neben der finanziellen Berichterstattung auch eine Berichterstattung zu ihrem sozialen und ökologischen Handeln vorlegen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht vom Oktober 2014 beschlossen ("Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten"). Ab dem Geschäftsjahr 2017 ist es damit für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen - die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 MitarbeiterInnen beschäftigen und deren Bilanzsumme entweder mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen - verpflichtend, über ihr Handeln zu sozialen und ökologischen Aspekten zu berichten. Zur Kritik siehe Stellungnahme von Germanwatch.
Am 11. März 2016 hatte die Bundesregierung (endlich) den Referenten-Entwurf zur Umsetzung der europäischen CSR-Berichtspflicht in ein nationales Gesetz vorgelegt: Download hier. Im September 2016 folgte ein (unzureichender) Gesetzentwurf - Kommentar von Germanwatch vom 21.9.2016 hier.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat die Bundesregierung aufgefordert, den im September 2016 vorgelegten Gesetzentwurf zur CSR-Berichtspflicht für Unternehmen über die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung zu überarbeiten und hat zugleich einen entsprechenden Antrag eingereicht, der am 24.10.2016 in den zuständigen Ausschuss verwiesen wurde.
Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie zur verpflichtenden CSR-Berichterstattung von großen Unternehmen angenommen und damit einen Beschluss des Europäischen Parlaments vom April 2014 aufgegriffen. Die entsprechende Richtlinie vom 22. Oktober 2014 muss bis 6.12.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Demnach gibt es neue Berichtspflichten für Unternehmen von öffentlichem Interesse - insbesondere börsennotierte Unternehmen - mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie müssen künftig verstärkt über nicht finanzielle Aspekte berichten.
Nach einem intensiven Überarbeitungsprozess stellte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 25. Mai 2011 in Paris die neuen Leitsätze für multinationale Unternehmen vor. Die deutsche Nichtregierungsorganisation Germanwatch begrüßte die inhaltlichen Verbesserungen sowie eine Festschreibung der Leitsätze auch für Zulieferbeziehungen, kritisierte jedoch mangelnde Fortschritte bei grundlegenden Verfahrensfragen. Die erreichten Fortschritte stellten noch einmal mehr in Frage, ob die Umsetzungsinstanz in Deutschland trotz der offensichtlichen Interessenkonflikte weiterhin im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt sein sollte.